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Wissenswertes

Nutzfeuer

Für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle gelten örtliche und gesetzliche Vorgaben. Klären Sie vorab mit der Gemeinde Bindlach, ob und unter welchen Bedingungen ein Feuer zulässig ist.

Vor dem Anzünden

  • Erforderliche Anmeldung oder Genehmigung mit der Gemeinde klären.
  • Wetter, Waldbrandgefahr und örtliche Verbote beachten; bei Wind oder Trockenheit kein Feuer entzünden.
  • Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Wald, Straßen und brennbaren Stoffen halten.
  • Geeignete Löschmittel in ausreichender Menge bereithalten.

Während und danach

  • Feuer ständig durch eine geeignete Person beaufsichtigen.
  • Rauch darf Menschen und Verkehr nicht gefährden oder erheblich belästigen.
  • Feuer und Glut vollständig löschen; Brandstelle erst erkaltet und kontrolliert verlassen.
  • Bei Kontrollverlust sofort 112 wählen.
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